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News-Archiv
Buchhaltung von VoG’s
Der Staatsanzeiger vom 31.März 2008 (Ed. 2, S.
17697) veröffentlichte den Königlichen Erlass vom 27. März 2008
(Abänderung des Königlichen Erlasses vom 19. Dezember 2003) zur
Rechnungslegung und Offenlegung der Jahresabschlüsse von Vereinigungen
ohne Gewinnerzielungsabsichten, Internationale Vereinigungen ohne
Gewinnerzielungsabsichten und Stiftungen.
Gewinnprämie auch für Zeitarbeiter möglich
Durch das Gesetz vom 21. Dezember 2007 wurde in
Belgien eine steuergünstige Möglichkeit geschaffen, Angestellte am
Gewinn des Unternehmens zu beteiligen. Die Gewinnprämie ist für den
Angestellten steuer- und sozialabgabenfrei, während der Arbeitgeber
einen Arbeitgeberbeitrag von 33 % zahlen muss. Dabei darf die
jährliche Prämie 2.314 € pro Angestellten nicht überschreiten, wobei
der überschüssige Betrag dann wie normales Gehalt behandelt wird.
Außerdem muss die Prämie erfolgsabhängig sein, d.h. an den erzielten
Gesamtergebnissen gekoppelt sein. Ab dem 1. Januar 2008 kommen
Zeitarbeiter unter gewissen Bedingungen ebenfalls in den Genuss dieser
Gewinnprämien.
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