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News-Archiv

Buchhaltung von VoG’s
Der Staatsanzeiger vom 31.März 2008 (Ed. 2, S. 17697) veröffentlichte den Königlichen Erlass vom 27. März 2008 (Abänderung des Königlichen Erlasses vom 19. Dezember 2003) zur Rechnungslegung und Offenlegung der Jahresabschlüsse von Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsichten, Internationale Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsichten und Stiftungen.

Gewinnprämie auch für Zeitarbeiter möglich
Durch das  Gesetz vom 21. Dezember 2007 wurde in Belgien eine steuergünstige Möglichkeit geschaffen, Angestellte am Gewinn des Unternehmens zu beteiligen.  Die Gewinnprämie ist für den Angestellten steuer- und sozialabgabenfrei, während der Arbeitgeber einen Arbeitgeberbeitrag von 33 % zahlen muss.  Dabei darf die jährliche Prämie 2.314 € pro Angestellten nicht überschreiten, wobei der überschüssige Betrag dann wie normales Gehalt behandelt wird. Außerdem muss die Prämie erfolgsabhängig sein, d.h. an den erzielten Gesamtergebnissen gekoppelt sein. Ab dem 1. Januar 2008 kommen Zeitarbeiter unter gewissen Bedingungen ebenfalls in den Genuss dieser Gewinnprämien.

 
 

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