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Jahresabschlussprüfungen

Prüfung von gesetzlich vorgeschriebenen Jahres- und Konzernabschlüssen

Jahresabschlüsse
Belgische Handelsgesellschaften sind prüfungspflichtig, wenn sie während 2 aufeinanderfolgenden Jahresabschlüssen mindestens 2 der folgenden 3 Kriterien erfüllen:
- 7.300 K€ Umsatz;
- 3.650 K€ Bilanzsumme
- 50 Personalmitglieder

Diese Kriterien werden über den Einzelabschluss berechnet. Sollte der Jahresabschluss allerdings in einem Konzernabschluss (ob in Belgien oder im Ausland) berücksichtigt sein, so sind die konsolidierten Zahlen der Gruppe für die Einzelkriterien anwendbar und alle Tochtergesellschaften prüfungspflichtig, wenn die Gruppe vorgenannte Kriterien erreicht. Auch besteht in jedem Fall eine Prüfungspflicht, sollte die Gesellschaft einen Betriebsrat haben (d.h. mehr als 100 Personalmitglieder)

Konzernabschlüsse
Belgische Gruppen sind prüfungspflichtig, wenn sie während 2 aufeinanderfolgenden Jahresabschlüssen
mindestens 2 der folgenden 3 Kriterien erfüllen:
- 29.200 K€ Umsatz;
- 14.600 K€ Bilanzsumme
- 250 Personalmitglieder

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