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 Gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen
Bei folgenden Unternehmensabläufen kommt der Wirtschaftsprüfer im Rahmen einer Sonderprüfung zum Einsatz:

- Sacheinlagen (bei Gesellschaftsgründungen oder –Kapitalerhöhungen)
- Unvollkommenen Einlagen (Ankauf von Gütern eines Gründers, Gesellschafters oder Geschäftsführers innerhalb von zwei Jahren nach Gründung der Gesellschaft)
- Umwandlung der Rechtsform
- Liquidationseinleitungen
- Verschmelzungen und Spaltungen
- Erstellung eines Finanzplans
- Anzahlung von Dividenden, Ausgabe von Aktien unter dem Pariwert
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