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Gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen

Bei folgenden Unternehmensabläufen kommt der Wirtschaftsprüfer im Rahmen einer Sonderprüfung zum Einsatz:

- Sacheinlagen (bei Gesellschaftsgründungen oder –Kapitalerhöhungen)

- Unvollkommenen Einlagen (Ankauf von Gütern eines Gründers, Gesellschafters oder Geschäftsführers innerhalb von zwei Jahren nach Gründung der Gesellschaft)

- Umwandlung der Rechtsform

- Liquidationseinleitungen

- Verschmelzungen und Spaltungen

- Erstellung eines Finanzplans

- Anzahlung von Dividenden, Ausgabe von Aktien unter dem Pariwert

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